GESETZLICHER JAHRESBELEG DER REGISTRIERKASSE
Erstellung des Jahresbelegs bis 31. Dezember - Prüfung bis spätestens 15. Februar.
Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.
Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges
Schritt 2: Prüfung des Jahresbeleges
…Sie ein Geschäft betreiben, das am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschaftet?
Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. bzw. unmittelbar vor Beginn des folgenden Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12. zurechnen.
…Sie einen Saisonbetrieb haben und Ihr letzter Barumsatz war z.B. im September?
Dann wird der Monatsbeleg September (Nullbeleg September) als Jahresbeleg akzeptiert. Die Prüfung dieses Beleges können Sie unmittelbar nach der Erstellung durchführen und müssen dafür nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten.
Quelle: BMF
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