Gesetzesänderung ab 01.Jänner 2008



Barbewegungsverordnung und Durchführungserlass

Auszug aus WKO.AT :

Seit 1. Jänner 2007 besteht für alle Betriebe grundsätzlich die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufzuzeichnen.

Auch bisher mussten alle Bareinnahmen und Barausgaben schon täglich in geeigneter Weise festgehalten werden.

Diese Grundlagensicherung konnte mittels Eingangs- und Ausgangsrechnung, Paragondurchschriften (Einnahmen) und Paragons (Ausgaben), Registrierkassenkontrollstreifen, elektronischer Datenverarbeitung, Losungsblätter (Strichlisten) oder Kassabuch mit Bestandsrechnung bei Losungsermittlung durch Rückrechnung (Kassasturz) erfolgen.

Durch die Änderung des § 131 BAO soll vor allen die Möglichkeit der Losungsermittlung durch Kassasturz nun auf wenige Ausnahmefälle beschränkt sein.

Für Unternehmen, die eine Einzelaufzeichnung der Bareingänge und Barausgänge bisher noch nicht vorgenommen haben, deren Umsatz 2005 und 2006 jedoch über Euro 150.000 lag,  besteht eine Übergangsfrist bis zum 2008 beginnenden Wirtschaftsjahr.

 

Bei Fragen zu dem neuen Gesetz können Sie uns jederzeit kontaktieren!

Wir sind gerne dazu bereit Ihnen Kassensysteme vorzustellen, die dem neuen Gesetz entsprechen und beantworten Ihre Fragen zu den Änderung in § 131 BAO.