Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

   

1.Allgemeiner Geltungsbereich

Sämtliche Angebote und Annahmeerklärungen der Firma Bürotechnik Sogorow Inh. Gerhard Bröderer,im folgenden kurz ,,Firma Sogorow’’ genannt, liegen nachstehende Geschäftbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für an die Firma Sogorow erbringende Leistungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftbedingungen des Vertragspartners bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert. Nebenreden, Vertragsveränderungen sowie mündliche Zusagen unseres Verkaufs- und Servicepersonals bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch unsere vertretungsbefugten Organe.  

 

2.Verbraucherschutz

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch 

Verbraucher. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen

Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle einer

unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlichen zulässigerweise am

Nächsten kommt.

 

3. Rücktrittsrecht

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der Firma Sogorow für ihre

geschäftlichen Zwecke dauernd benützen Räumen noch bei einem von der Firma Sogorow

dafür auf eine Messe oder einem Markt benützen Stand abgeben, so kann er von seinem

Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt, sobald

dem Verbraucher eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Firma Sogorow sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, ausfolgt wird, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Firma Sogorow angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorgegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an die Firma Sogorow oder einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.

 

Eigens für den Kunden bestellte Ware bzw. Ware die für den Kunden individuell konfiguriert oder programmiert wurde ist vom Rücktrittsrecht ausgenommen.  

Innerhalb eines Monats nach Annahme des Angebotes ist eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Die entstandenen Kosten durch Fremdleistungen sind zu 100% des Auftragswertes fällig. Nach diesem Zeitraum ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Bürotechnik Sogorow steht das Recht zu den Anzahlungsbetrag mit dieser Bearbeitungsgebühr gegen zu verrechnen. Diese Bearbeitungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn beim Kunden aus diesen zurechenbaren Gründen innerhalb von 6 Monaten nach Angebotsannahme keine Installation vorgenommen werden kann. Nach Ablauf der Frist verliert das Angebot und die Annahme seine Wirksamkeit. Wenn das von Ihnen bestellte Produkt eigens für Sie bestellt oder durch zusätzliche Programmierarbeiten ihren individuellen Anforderungen angepasst wird, bitten wir um Verständnis, dass ein Umtausch bzw. eine Rückgabe nicht möglich ist. 

 

4. Vertragsabschluss

Verträge deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf- und

Werkverträge mit Zahlungsziel, könne nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht

durch Unterfertigung eines Auftragsformulares und dessen Bestätigung durch die Firma

Sogorow. Ein mündliches Angebot an die Firma Sogorow wird angenommen, wenn durch die Firma Sogorow innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer Woche eine schriftliche Annahmeerkennung erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt das Datum der Auftragserteilung.

 

5. Zusatzarbeiten

Individuelle Anforderungen die nach Unterzeichnung des Kaufvertrages bekannt gegeben werden, gelten als Zusatzarbeiten und werden gesondert verrechnet. Reklamationen betreffend dieser individuellen Anforderungen müssen innerhalb der 7-tägigen Testphase nach Auslieferung bekannt gegeben werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Dies gilt nicht für Leistungen, die der Auftraggeber in Abänderung oder zusätzlich zum vorliegenden Angebot, angeordnet hat. Die Angebotspreise setzen eine ungestörte Leitungserbringung ohne Unterbrechung und ohne Behinderung der auszuführenden Arbeit voraus. Es sind keine Sonderwünsche bekannt gegeben worden.

 

6. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Von der Firma Sogorow bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag,

insbesondere aber vorgelten Muster in allen Einzelheiten zu entsprechen.

Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die Firma Sogorow, unabhängig von der Art des Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen. Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert der Firma Sogorow, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmunen, entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr,  Ausfuhr, sowie für eine allfällige technische Überprüfung durch ein Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auf di Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die Gefährlichkeit bei waren derselben art erst später zum Vorschein kommt.

 

Der Verkäufer berechtigt die Firma Sogorow, die gelieferten waren mit ihrem typischen

Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Firma Sogorow in vollem Umfang klag- und schadlos zu

halten, wenn dadurch Paten-, Marken- und Musterschutzrechte verletzt werden.

Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der Firma Sogorow das Recht des sofortigen Rücktritts

vom Vertrag zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadener-

Satzansprüche bleiben vorbehalten. In den fällen höherer Gewalt, die dem Verkäufer eine

rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser der Firma Sogorow sofort zu verständigen, widrigenfalls hat er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten Lieferung entstandenen Schaden einzustehen. Lieferungen an die Firma Sogorow haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Bei Nichtannahme der Ware durch die Firma Sogorow ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen Verständigung verpflichtet. Die Nichtabholung der Ware berechtigt die Firma Sogorow zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.

 

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im Auftrag bzw. in bestehenden

Rahmenvereinbarungen genannten Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung

wird nur an ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen

Kunden der Firma Sogorow ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis

zuzusenden. Die Rechnungen müssen den Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetztes 1972 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Der Lieferant der Firma Sogorow ist zur unverzüglichen Rechnungsverlegung verpflichtet. Der Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderung der Firma Sogorow

aufzurechnen. Erfüllungsort für Lieferung der Firma Sogorow ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahren für Leierungen Firma Sogorow geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird. Forderungen der Fa. Sogorow sind ohne die Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturaerhalt zu sofortigen Zahlung fällig.

 

Die Fa. Sogorow behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von      

mindestens Wochen vor. Alle bei der Fa. Sogorow einlangenden Zahlungen tilgen zuerst die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet wird.

Bei Kunden, die mit der Fa. Sogorow in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die Fa.

Sogorow das Recht, sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines

Kontokorrentverhältnis zu verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines

Kontoauszuges mitgeteilt, und gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 1 

Tagen schriftlich widersprochen wird. Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 14% p.a. zur Verrechnung, wobei die anfallenden Zinsen vierteljährig zum Kapital geschlagen werden. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung der Kreditzinsen bewirkt, ist die Fa. Sogorow zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

 

Die Fa. Sogorow behält sich jedoch ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne

Forderungen nicht in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis einzubinden.

„Verkauf ohne Produktplanung“ bedeutet das der Kunde die Auswahl des Produktes seinen

Anforderungen entsprechend selbst vorgenommen hat. Sollte sich nach der Bestellung

herausstellen dass dieses vom Kunden selbst ausgewählte Produkt nicht seinen Anforderungen entspricht so hat der Kunde daher kein Umtausch bzw. Rückgaberecht. Mit der Unterschrift eines Wartungsscheines bestätigt der Kunde die Ordnungsgemäße Übernahme eines Gerätes inkl. Zubehör und die Ordnungsgemäß durchgeführte Arbeit im Sinne des Wartungsscheines.

 

Der technische Kundendienst bzw. mobile Wartungsdienst ist erreichbar von:

Mo. bis Fr. 08:30 bis 18:00 Uhr, ausgenommen Feiertage.

 

Unser Verkaufslokal in der Kremser Innenstadt ist geöffnet von:

Mo. bis Fr. 09.00 bis 12.00 und Mi. von 15.00 bis 18.00, ausgenommen Urlaub und Feiertage.

 

Bei technischen Anfragen, kann eine Reaktionszeit unter 2 Werkstagen, ohne eines entsprechenden Vertrages nicht garantiert werden.

Eine technische Unterstützung per Telefon bzw. Fernwartung ist immer kostenpflichtig und wird gesondert oder über einen entsprechenden Vertrag abgerechnet.

 

Die Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten, bedarf eines entsprechenden Wartungsvertrages. Durchgeführte Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten ohne Wartungsvertrag, werden mit einem Abrechnungsintervall von 30min zum Wochenend-Stundensatz abgerechnet. 

Die Lieferzeiten von Kundenbestellungen sind grundsätzlich von den Lieferzeiten der Lieferanten und der aktuellen Auftragslage abhängig. Da diese von starken Schwankungen betroffen sind können wir keine verbindlichen Lieferzeiten zusagen.

 

Die Fa, Sogorow behält sich vor, für die Aufbewahrung bzw. Zwischenlagerung von Kundengeräten je nach Dauer und Umfang, Lagerkosten zu verrechnen. Wir weisen darauf hin, dass vom Kunden nicht abgeholte Ware, 8 Wochen nach Verständigung verwertet bzw. entsorgt wird.

 

 

7. Verzug

Zahlungsverzug berechtigt die Fa. Sogorow ohne dass es auf ein Verschulden ankommt,

unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren

und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurücknehmen. Dieses Verfahren bedeutet

keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Fa. Sogorow steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Unbeschadet weitere Ersatzansprüche hat Die Fa. Sogorow das Recht, vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10% des Preises jener Waren zu verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind.
Wenn ein Lieferschein Kunde im Zahlungsverzug die dritte Mahnstufe erreicht, haltet sich die Fa. Sogorow offen, weitere Leistungen 

auf Lieferschein zu erbringen. Rabattangebote in Rechnungen verlieren nach Ablauf des Zahlungsziels ihre Gültigkeit.

 

 

8. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich geklärt wird. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte

ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Fa. Sogorow hinzuweisen und diese

unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung

erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkauferlös bzw. auf die

Kaufpreisorderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer

solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum der Fa. Sogorow ab.

Sollte im Sinne des Eigentumsvorbehaltes der Einzug des Gerätes geltend gemacht werden

müssen, so werden 80% des Kaufpreises in Rechnung gestellt.

 

9. Gewährleistung

Die Fa. Sogorow ist berechtigt, mangelhafte waren gegen gleichartige einwandfreie Waren

innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer

angemessenen Frist zu beheben. Bei diesem Fall erlischt ein Anspruch auf Wandlung oder

Preisminderung. Gewährleistungsrechte setzen eine rechtzeitige Mängelrüge voraus. Erfolgt

im Einzelfall aus Kulanzgründen eine Rücknahme der Ware, gelangt zu Lasten des Käufers

eine Manipulationsgebühr von 7% der Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des

Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne

Berücksichtigung eines allfälligen verminderten Zeitwertes – berechnet werden.

 

10. Kostenvoranschläge

Bei einem Kostenvoranschlag wird die Art des Schadens und Kosten für die Beseitigung des Schadens erhoben. Diese Erhebung ist eine Fachliche Einschätzung des Schadens, basierend auf den Erfahrungen die wir mit diesem Modell haben. Diese Einschätzung ist daher unverbindlich und kann bei einer etwaigen Durchführung von dieser abweichen, da eine verbindliche (Garantierte) Aussage erst nach Beseitigung (vollständiger Reparatur) des Schadens möglich wäre.

 

Bei den dabei anfallenden Kosten wird der Zeitaufwand für Fehlerfindung und der Kostenerhebung (Sondervereinbarungen ausgenommen) mit einem Pauschalbetrag verrechnet. Dieser Pauschalbetrag kann nur selten die tatsächlichen Kosten für den Kostenvoranschlag decken und ist daher nur ein Unkostenbeitrag.

 

11. Insolvenz des Vertragspartners

Die Fa. Sogorow ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer

Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners

verschlechtert, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung

eine Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, sodass

Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw.

Gewährleistungssprüche mit der Fa. Sogorow zu erwarten sind.

 

12. Haftung, insbesondere Produkthaftung

Die Haftung der Fa. Sogorow ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts

anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst

entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit

der Fa. Sogorow nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Beweispflichtig ist

der Käufer. Die Haftung für den Ersatz von Schäden gemäß § 1 des Produkthaftungsgesetzes wird im Rahmen des § 9 PHG ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Fa. Sogorow verpflichtet, allfällige Wiederverkäufer, mit einem Haftungsausschluss

gemäß § 9 PHG auf weitere Abnehmer zu überbinden.

Die Fa. Sogorow übernimmt bei allen Produkten mit Speichmedien keine Haftung für den Verlust von Daten. Wir empfehlen dringend alle steuerrechtlichen Daten auf externen Speichermedien zu sichern bzw. Buchhalterisch relevante Daten wie z.B. bei Kassensystemen, zusätzlich in Papierform zu Archivieren.

 

13. Fiskaleinrichtungen

Wir weisen darauf hin, dass die Fiskalisierung eines Kassensystems ein Eingriff in bestehende Systemabläufe ist, der zu Veränderungen und nachträglichen Konfigurations- bzw. Anpassungsarbeiten führen kann!

 

Da die Nummern die bei der Fiskalisierung bzw. Registrierung relevant sind von unterschiedlichen Systemen bzw. Unternehmen generiert und geprüft werden, können wir für die Richtigkeit und Funktionsfähigkeit keine Garantie übernehmen.

 

14. Zessionsverbot

Forderungen an die Fa. Sogorow dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.

 

15. Der Vertragspartner der Fa. Sogorow willigt ein, dass seine in der gegenständigen

Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten aus betrieblichen Gründen automations-

unterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.

Alle Kunden können bei Kauf eines Bürogerätes namentlich auf der unserer Homepage in der Referenzliste genannt bzw. einen Link zur ihrer zur eigenen Homepage angefügt  werden.

 

16. Zugang von Schriftstücken

Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner

angegebene Adresse abgesendet werden.

 

17. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Fa. Sogorow und einem Vertragspartner

ergeben, ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes des Landesgerichtes Krems/Donau

zuständig. Mit Verbrauchern gilt jenes Bezirksgericht als zuständig vereinbart, in dessen

Sprengel der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz, seinen

Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

 

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